Kinderphysiotherapie

Einfühlsame Begleitung für jede Entwicklungsstufe

Spezialisierte Behandlung als Kinderphysiotherapeutin in der Praxis in 1210 Wien für Säuglinge, Kleinkinder, Schulkinder und Jugendliche.

Säuglingstherapie
In der Praxis
0–12 Monate

Säuglingstherapie

Frühzeitige, feinfühlige physiotherapeutische Befundung und Behandlung von Säuglingen zur Harmonisierung von Tonus, Haltung und motorischen Bewegungsmustern.

Häufige Behandlungsanlässe:

  • Plagiozephalie und Brachyzephalie
  • Lagerungsasymmetrien
  • Säuglingsasymmetrien und Torticollis
  • Entwicklungsverzögerungen und motorische Entwicklungsauffälligkeiten
  • Krabbeln & motorische Übergänge
Kleinkinder
In der Praxis
1–5 Jahre

Kleinkinder

Gezielte Bewegungs- und Entwicklungsförderung für die entscheidenden Phasen des Krabbelns, Aufstehens, Gehens, Kletterns und der Gleichgewichtsschulung.

Häufige Behandlungsanlässe:

  • Zehenspitzengang
  • Orthopädische Behandlungen nach Frakturen
  • Auffälligkeiten des Gangbildes
  • Knick-Senk-Fuß und Fußfehlstellungen
Schulkinder & Jugendliche
In der Praxis
6–16 Jahre

Schulkinder & Jugendliche

Evidenzbasierte Kinderphysiotherapie bei Haltungsschwächen, Skoliose, Fußfehlstellungen, Narbenbehandlung sowie orthopädischen und funktionellen Beschwerden im Wachstum.

Häufige Behandlungsanlässe:

  • Skoliose und Haltungsschwächen
  • Knick-Senk-Fuß und Fußfehlstellungen
  • Narbenbehandlung und Narbenmobilisation
  • Orthopädische und funktionelle Beschwerden im Kindes- und Jugendalter
Kinder erschließen sich ihre Welt über Bewegung. Eine gezielte Unterstützung stärkt nicht nur Muskeln und Gelenke, sondern vor allem das Vertrauen in den eigenen Körper.
— Enkelejede Bekteshi, MSc
Fachliche Schwerpunkte

Methodische Schwerpunkte der Kinderphysiotherapie

Kinderorthopädie & Traumatologie

Kindgerechte Diagnostik und gezielter Wiederaufbau nach Frakturen, Sportverletzungen oder Wachstumsbeschwerden im Kindes- und Jugendalter.

Sanfte Manualtherapie

Feinfühlige, altersgerechte Mobilisationstechniken zur Lösung von Blockaden, Lageasymmetrien (z. B. Torticollis) und muskulären Spannungen bei Kindern.

Haltungsschulung & Skoliose

Funktionelle Wirbelsäulentherapie, aktive Rumpfkräftigung und ergonomische Beratung bei Haltungsschwächen, Skoliose und Wachstumsschmerzen.

Fußgesundheit & Gangbildanalyse

Gezielte Förderung bei kindlichen Fußfehlstellungen (Knick-Senkfuß, Sichelfuß, Klumpfuß) sowie Auffälligkeiten des Gangbildes (z. B. Zehenspitzengang).

Wahltherapie aller Kassen

Praxisinformationen & Tarife

Transparente Informationen zu Verordnung, Kostenrückerstattung, Behandlungstarifen und Terminorganisation.

Behandlungstarife

Meine Behandlungstarife richten sich nach der Behandlungszeit:

60 Minuten
120 €
45 Minuten
95 €
30 Minuten
65 €

Ärztliche Verordnung / Überweisung

Für eine physiotherapeutische Behandlung ist eine Verordnung / Überweisung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt erforderlich. In der Regel werden 10 Therapieeinheiten verordnet. Damit Sie einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse rückerstattet bekommen, müssen Sie die Verordnung bei der SVS und der KFA chefärztlich bewilligen lassen. Bei der ÖGK und bei der BVAEB ist derzeit keine Bewilligung erforderlich.

Bezahlung und Kostenrückerstattung

Sie zahlen nach jeder Einheit in bar oder per Überweisung. Am Ende einer Therapieserie erhalten Sie eine Sammelrechnung, die Sie gemeinsam mit der (bewilligten) Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Einen Teil der Kosten bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse rückerstattet, den genauen Rückerstattungsbetrag können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Der Restbetrag kann bei einer etwaigen Privatversicherung geltend gemacht werden.

Termine & Absageregelung

Ich bitte Sie pünktlich zu den Terminen zu kommen. Sollten Sie verhindert sein, sagen Sie bitte 24 Stunden im Vorhinein ab, damit ich den Termin an andere Patient:innen vergeben kann. Bei nicht fristgerechter Terminabsage wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.

Krankenkassen im Überblick

Bewilligungspflicht nach Versicherungsträger

Für die Kostenrückerstattung gelten je nach Krankenkasse unterschiedliche Vorgaben zur chefärztlichen Bewilligung.

Keine Bewilligung nötig

ÖGK

Österreichische Gesundheitskasse. Derzeit ist vor Beginn der Therapie keine chefärztliche Bewilligung der Verordnung erforderlich.

Direkt mit Verordnung starten
Keine Bewilligung nötig

BVAEB

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau. Derzeit keine Bewilligung erforderlich.

Direkt mit Verordnung starten
Bewilligung erforderlich

SVS

Sozialversicherung der Selbständigen. Die Verordnung muss vor Therapiebeginn chefärztlich bewilligt werden.

Chefärztliche Bewilligung vorlegen
Bewilligung erforderlich

KFA

Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien. Chefärztliche Bewilligung der Verordnung erforderlich.

Chefärztliche Bewilligung vorlegen
Ablauf der Rückerstattung

So funktioniert die Kostenerstattung

1

Verordnung einholen

Holen Sie eine Überweisung / Verordnung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt (meist 10 Einheiten à 45 oder 60 Min). Bei SVS oder KFA lassen Sie diese vorab bewilligen.

2

Therapie & Bezahlung

Sie bezahlen jede Therapieeinheit unkompliziert vor Ort in bar oder per Überweisung.

3

Sammelrechnung & Einreichung

Am Ende der Therapieserie erhalten Sie eine detaillierte Sammelrechnung. Diese reichen Sie zusammen mit der Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein (online oder postalisch).

4

Rückerstattung erhalten

Sie erhalten einen Teil der Kosten von Ihrer Pflichtversicherung rückerstattet. Den genauen Rückerstattungsbetrag können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Der Restbetrag kann bei einer privaten Zusatzversicherung eingereicht werden.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Orientierungshilfe

Typische motorische Entwicklungsschritte

ca. 3 Monate

Symmetrische Kopfkontrolle & Unterarmstütz

Sicheres Halten des Kopfes in Bauchlage, stabiler symmetrischer Unterarmstütz und lockere Blickverfolgung im Raum.

ca. 6 Monate

Gezieltes Drehen & Handstütz

Flüssiges Drehen von Rücken- in Bauchlage über beide Seiten, Ausfahren der Hände zum Abstützen und greifende Erkundung.

ca. 9 Monate

Selbstständiges Aufsetzen & Krabbeln

Eigenständiges Hinsetzen über die Seite, stabiles freies Sitzen mit aufrechter Wirbelsäule und Beginn des Vierfüßlerstandes/Krabbelns.

ca. 12–15 Monate

Aufrichten in den Stand & Freies Gehen

Hochziehen an Gegenständen, Seitschritte im Stand und schrittweiser Übergang in das freie, ausbalancierte Gehen im Raum.

Hinweis: Diese Übersicht dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Jedes Kind entwickelt sich in seinem individuellen Tempo. Diese Angaben stellen keine medizinische oder diagnostische Bewertung dar.